AFV-Preise-Werbespots, der günstige Weg zum Werbespot mit gutem Wiedererkennungswert!
So…. geht Rundfunk-Werbung günstig!
- alle Preise zuzüglich aktuelle Mwst.
- Keine späteren Lizenz-Kosten bei AFV Sprecher/in bei Einsatz auch im Folgejahr mit gleichem Spot.
- Der Kunde erhält kostenlos einen Mitschnitt live im Werbeblock bei Ausstrahlung seiner Werbung.
- Der Rundfunk-Spot kann vom Kunden ohne Mehrkosten auch auf seiner Internet-Seite eingestellt werden.
- Bei Buchung der Produktion des Spots und Ausstrahlungen über AFV wird Ihre evtl. Veranstaltung im Saarland von AFV besucht und analysiert nach Besucher von wo etc. Sie erhalten dazu einen Bericht auch dies kostenlos.
Text-Manuskript durch AFV 100 Euro
Spot Herstellung – Externer von AFV ausgewählter -Sprecher/in incl. Musik Gema frei Musik | 550,00 Euro r |
Grund-Spot AFV Sprecher incl. Geräusche und AFV Musik-Rechte |
430,00 Euro |
Spot incl. zusätzlicher AFV-Sprecher/in | 100,00 Euro |
Spot zusätzlich Soundeffekte /Atmosphären pro Spot | 50,00 Euro |
Reminder zu Spot 1 Sprecher /in | 250,00 Euro |
Externe Sprecher Preis auf Anfrage | x |
Eigene Kompositionen Musik-Jingle auf Anfrage | x |
Extern-Studio Miete -Sound-Line-Studios | 85,00 Euro |
Leichte Änderungen an bestehenden Spots ab | 50,00 Euro |
Zusätzliche Text-Manuskripte | 50,00 Euro |
DVD/CD/Stick |
Sonderspot-Herstellung mit eigener Stimme bei Lieferung der eigenen Aufnahme per mp3 Anlage 350, 00 Euro
Sonderspot-Herstellung mit eigener Stimme Besuch des Kunden im Saaralnd und Aufnahmen von AFV vor Ort 550,00 Euro
Wünschen Sie einen speziellen Sprecher oder Sprecherin für Ihre Werbung außerhalb der AFV Sprecher,
so gelten Preise auf Anfrage und deren Bedingungen und Preise.
Wichtiger Hinweis:
Die werbetreibenden Firmen übernehmen die Verantwortung für den Inhalt ihrer Werbung.
Für evtl. Absagen von Rundfunk-Werbung oder für Veranstaltungen übernehmen die werbetreibenden Firmen die Verantwortung für evtl. entstanden Kosten nach den Geschäftsbedingungen der Sender.
Diese *Sonder- Preise für Spot -Erstellung gelten nur bei Buchung der Rundfunk-Werbung über AFV .
Anderweitige Nutzung erst auf Anfrage möglich.
Wünsche und Änderungen bitte schriftlich. Für fernmündliche Änderungen trägt
der Auftraggeber das Risiko von Übermittlungsfehler.
Rundfunk-Werbung ist stets im voraus/ spätestens 8 Tage vor erster Sendung zahlbar.
AFV